sind von allen einzuhalten:
– Die Teilnehmer erscheinen 15 Minuten vor Trainingsbeginn.
– Arbeitskleidung ist grundsätzlich Schwarz zu tragen.
– Bei Verspätung und Krankheitsfall ist vor Beginn im Salon und im Büro anzurufen.
– Fehlzeiten werden an die Unterrichtszeit angehängt (der Freiwillige).
– Krankenschein ist binnen 3 Tagen im Büro abzugeben.
– Die Trainer sind grundsätzlich mit „Sie“ anzusprechen.
– Den Anweisungen der Trainer und der Minister ist folge zu leisten.
– Namensschilder sind immer zu tragen.
– Meldung hat nur nach Aufforderung zu erfolgen.
– Störverhalten im Unterricht ist untersagt.
– Handys sind während des Trainings auszuschalten.
– Getränke und Speisen dürfen sich nicht auf den Tischen befinden.
– In den Pausen hat eine angemessene Lautstärke zu herrschen.
– Der Salon und der Hof sind jeden Tag sauber und ordentlich zu hinterlassen.
– Alkohol und Drogen sind verboten.
– Schwere Verstöße können eine Abmahnung oder Kündigung zur Folge haben.