Der neue Mitarbeiter ist gehalten, alles, was seine rasche Einarbeitung aus seiner Sicht behindert, im VL Problemerfassungsbogen anzusprechen.
Die Art und der Umfang der Einarbeitung erfolgt nach einer Gegenüberstellung der FHG VL Selbsteinschätzung des Könnens und den vom Unternehmen festgelegten Anforderungen.