Leugnung folgt immer auf einen Völkermord. Sie ist eines der sichersten Anzeichen von umfassenden Völkermorden. Die TäterInnen zerstören die Massengräber, verbrennen die Leichen, versuchen die Beweise zu verbergen und schüchtern die ZeugInnen ein. Sie leugnen alle Verbrechen, die sie begangen haben und geben oft den Opfern die Schuld für das, was passiert ist. Sie verhindern Ermittlungen zu den Verbrechen und bleiben oft weiterhin in der Regierung, aus welcher sie nur mit Gewalt entfernt werden können. Nicht selten flüchten sie in einen befreundeten Staat. Im Exil leben sie meist in Straffreiheit, wie Pol Pot (ehemaliger Diktator Kambodschas) oder Idi Amin (ehemaliger Diktator Ugandas), außer sie werden gefangen genommen und vor Gericht angeklagt.
Gemäß Artikel 6 der Völkermordkonvention hat die Antwort auf Leugnen sowie Begehen eines Völkermordes in der Bestrafung durch ein internationales Tribunal oder durch nationale Gerichte zu bestehen. Dort können die Beweise gehört und die TäterInnen verurteilt werden. Tribunale wie die Jugoslawischen, Ruanda oder Rote-Khmer-Tribunale in Kambodscha können wohl nicht die schlimmsten Völkermörder abschrecken, aber mit dem politischen Willen, die TäterInnen zu verhaften und strafrechtlich zu verfolgen, können einige zur Rechenschaft gezogen werden.