ip/03/1137 – Brüssel, den 30. Juli 2003
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der deutschen Wella AG durch das amerikanische Unternehmen Procter & Gamble unter einer Reihe von Bedingungen genehmigt.
Sie hielt die Übernahme auf den Einzelhandelsmärkten für Haarpflegeprodukte in Irland, Norwegen und Schweden aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zunächst für bedenklich. Procter & Gamble bot daraufhin Verpflichtungszusagen an, die darauf gerichtet sind, die Marke “Herbal Essences” und einige andere Marken mit Zustimmung der Kommission für fünf Jahre in Lizenz zu vergeben. Nach sorgfältiger Prüfung der Verpflichtungszusagen kam die Kommission zu dem Schluss, dass ihre Bedenken damit ausgeräumt sind und wirksamer Wettbewerb wiederhergestellt werden kann.
Am 16. Juni 2003 meldete das Unternehmen Procter & Gamble (P&G) eine Vereinbarung bei der Kommission an, wonach P&G die alleinige Kontrolle über die Wella AG erwirbt.
P&G und Wella sind auf den Märkten für Haarpflegeprodukte, Parfums und Farbkosmetik aktiv. Der geplante Zusammenschluss ist auf den beiden letzteren Märkten kartellrechtlich unbedenklich.
Haarpflegemittel für den Friseurbedarf bietet nur Wella an, aber es gibt Überschneidungen auf den Einzelhandelsmärkten für Haarpflegemittel. Die Kommission hatte ernste Bedenken, dass der Zusammenschluss in seiner ursprünglich geplanten Form eine beherrschende Stellung bei der gesamten Palette von Haarpflegemitteln (Shampoo, Haarspülung, Kurpackungen, Haarstyling und Haarfärbemittel) auf den irischen Märkten sowie zum Teil auf den norwegischen und schwedischen Märkten begründen würde.
Um auf den Märkten für Haarpflegemittel wirksamen Wettbewerb wiederherzustellen, verpflichtete sich P&G, für einen Zeitraum von fünf Jahren für die folgenden Produkte eine Exklusivlizenz mit der Zusage zu erteilen, diese Marken anschließend für weitere drei Jahre nicht zu gebrauchen: i) die Haarpflegemarke „Herbal Essences“ für die gesamte Palette der Haarpflegeprodukte in Irland, Norwegen und Schweden; ii) die Marken für Haarfärbemittel „Loving Care“, „Lasting Color“, „Glints“, „Borne Blonde“ und „Highlights“ sowie die Wella Styling-Marke „Silvikrin“ in Irland; und iii) die Wella Styling-Marke „Catzy“ in Norwegen. Mit der Lizenzierung dieser Marken sowie einer Reihe weiterer Verpflichtungszusagen der Parteien werden die kartellrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Haarpflegemärkte in Irland, Norwegen und Schweden nach Ansicht der Kommission eindeutig ausgeräumt.
Procter & Gamble ist ein internationaler Konzern, der Pflegemittel für die ganze Familie herstellt sowie Waschmittel, Haushaltsreiniger, Schönheits- und Gesundheitspflegeprodukte, Snacks und Getränke.
Wella ist ein weltweit aktiver Kosmetikhersteller mit folgenden Schwerpunkten: Haarpflegemittel für Endverbraucher und Friseure, Friseursalonausstattung, Schulungsprogramme für Friseursalons, Kosmetik und Parfums.
Quelle: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-03-1137_de.htm