Wohnflächenberechnung


Angewandte Berechnungsgrundlagen mit Quellenangaben


Wohnflächenverordnung (WoFIV) Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346), in Kraft seit 01.01.2004 (mit Wohnflächen + Balkon 50 %, 2 Terrassen 50 % Anrechnung an Wohnfläche)

Wohnflächenverordnung Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche

oder


  • Seit 1. Januar 2004 – DIN 277 (mit Abstellraum, Badezimmer, Balkon, Terrasse, Esszimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer als Nutzfläche, Flur als Verkehrsfläche)
  • Berechnungsverordnung bis 31. Dezember 2003
  • DIN 283 – März 1952 seit 1983 gesetzlich nicht mehr wirksam = Wohnflächen in vollen Quadratmetern angegeben und gegebenenfalls auf- und abgerundet
    Gem. Abschnitt 2.1 Anrechnung von Wandschränken und Erkern mit einer Mindestgrundfläche von 0,5 m² vor.
    Anrechnung nicht beheizter Wintergärten lediglich zu 50 Prozent, beheizte Wintergärten dagegen zu 100 Prozent angerechnet
    Gem. Abschnitt 2.12  keine Anrechnung: Türnischen, Fensternischen
    Emporen: Die Fläche einer Empore ist, im Gegensatz zu einem Treppenpodest, der Grundfläche zuzurechnen. Bei ausreichend lichter Höhe können diese zum Wohnzweck genutzt werden und müssen gemäß Urteil des OVG Münster vom 13. Mai 1991 (BBauBl. 1992 S. 854) der Grundfläche zugerechnet werden. DIN 283 sieht vor, den Raum unterhalb der Empore, anzurechnen.
    Dachschrägen: Die Fläche einer Empore ist, im Gegensatz zu einem Treppenpodest, der Grundfläche zuzurechnen. Bei ausreichend lichter Höhe können diese zum Wohnzweck genutzt werden und müssen gemäß Urteil des OVG Münster vom 13. Mai 1991 (BBauBl. 1992 S. 854) der Grundfläche zugerechnet werden. Unterschiedlich regeln DIN  283 und 277 die Anrechnung des Raumes unterhalb der Empore. DIN 283 sieht vor, den Raum unterhalb der Empore, anzurechnen. DIN 277, Abschnitt 1.5.3 sieht die Erfassung mit unterschiedlicher Geschosshöhe innerhalb einer Grundrissebene vor.
    Treppen: In Abschnitt 2.13 gibt es bezüglich Treppenabsätzen keine ausdrückliche Regelung.
    Raumteile unter Treppen: Sieht gemäß Abschnitt 2.12 die Anrechnung derartiger Raumteile vor, entsprechend der Regelung der WoFIV (Wohnflächenverordnung).
    Abschnitt 2.2.3 in Teil 2 der DIN 283 sieht eine 25 %ige Anrechnung der Grundfläche für Balkone, Loggien, Terrassen und gedeckten Freisitzen vor.
    keine Regelungen bezüglich Heizungsräume und Garagen
  • gif-Flächenrichtlinen

Plausibilisierungsmethode


Immer aufmessen!


Bei dem verwendeten Messgerät handelte es sich um ein Lasermessgerät der Marke Bosch, Model: GLM 40 EU Professional, Seriennummer: 422212073, letzte Inspektion: 02/2024

oder

ein Lasermessgerät der: Marke: Bosch, Model: Zamo 3 603 F72 900, Seriennummer: 328013586, letzte Inspektion: 08/2023


Ergebnis der Plausibilisierung / Prüfung vorgelagerter (nicht selbst erstellter) Berechnungen