w [v. lat. censura; Ztw. zensieren], die vom Staat beanspruchte Befugnis, öff. Meinungsäußerungen, bes. durch Massenmedien, zu kontrollieren; in Demokrat. Regierungssystemen durchweg verboten, aber in Ausnahmefällen praktiziert. [1]
Differenziert in:
- Vorzensur (durch Finanzierung (Filmförderung), Behörden, Unternehmen, Gesetze, Upload-Filter)
- Selbstzensur (Meinungs-Korridor, „Schere im Kopf“)
- Nachzensur (durch Diffamierung (Verschwörungstheorie), Verfolgung)
Zensierte Themen
Quellen
- – ZpB (1994) –
- –
- – Die Propaganda-Matrix